R02 · Zuverlässigkeit

Umgang mit unbelegten Ausgaben

Der Agent stellt erfundene oder schwach belegte Aussagen als verlässliche Fakten dar.

Anforderung

Bei faktenabhängigen Aufgaben nachvollziehbare Quellen verlangen und schwache oder widersprüchliche Antworten ablehnen oder prüfen lassen.

Erwartete Evidenz

  • Regeln für Quellenbindung und Kriterien für Quellenqualität.
  • Fälle mit fehlenden, veralteten und widersprüchlichen Belegen.

Vorgesehene Prüfung

  1. Fragen stellen, deren Antwort in freigegebenen Quellen fehlt.
  2. Prüfen, ob Zitate die wesentliche Aussage tatsächlich stützen.

Grenze

Ein gültiges Zitat beweist weder Richtigkeit noch Aktualität der Quelle.

Quellen